- Artikel-Nr.: 2510-99
Die einziehende Lederfarbe für Glattleder und Rauleder
Die Lederfarbe Artisanale von Famaco deckt das Leder nicht mit einer Farbschicht ab, sie zieht tief in das Leder ein. Erstellen Sie mit der Lederfarbe spezielle Effekte wie Antikfinish oder Patina-Finish. Schuhcreme und andere Lederpflegemittel kommen weiterhin an das Leder heran, es bleibt pflegbar. Die Famaco Lederfarbe ist keine deckende Farbe. Es lässt sich nur von hell nach dunkel färben.
Erstellen Sie endlose Farbvariationen durch Mischen der verschiedenen Farben. Mit der farblosen Variante können Sie die Farbkraft herabsetzen.
- Zieht in das Leder ein
- Das Leder kann weiter gepflegt werden
- Für Antikfinish und Patinaeffekte
- Für Glattleder und Rauleder
- Mit Pinsel
- Mit einem Latex-Handschuh
- Farben: 13 Farben plus farblos zur Auswahl
- Inhalt: 50 ml
Farbtabelle
Die Farben auf Ihrem Display können je nach Einstellung und Farbtemperatur vom Original abweichen.
Anwendung
Das Leder gründlich reinigen. Schuhe mit einer starken Farbschicht auf dem Leder sind nicht für einziehende Lederfarbe geeignet. Gegebenenfalls das Leder mit einem Entfärber vorbehandeln. Mit dem beiliegenden Pinsel die Lederfarbe gleichmäßig auftragen. Eine Stunde trocknen lassen. Anschließend wie bisher die Schuhe pflegen.
Wussten Sie schon?
Die Famaco Artisanale Lederfarben lassen sich untereinander mischen. Fast unendlich viele Farbe lassen sich so herstellen.
Sicherheitshinweise des Herstellers
GEFAHR: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. An einem gut belüftetem Ort aufbewahren. Kühl lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter laut Verordnung des örtlichen Entsorgers der Entsorgung zuführen.